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Sopro BauHarz BH 869 Komponente A Grundierung Epoxidharz Kunstharz 16KG Vergrößern

Sopro BauHarz BH 869 Komponente A Grundierung Epoxidharz Kunstharz 16KG

86916

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20 Artikel

290,99 € inkl. MwSt.

18,19 € pro kg

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Sopro Bauharz BH 869 16 KG Eimer Komponente A
 
 
Beschreibung:

Zweikomponentiges Bauharz auf Epoxidharzbasis. Als Grundierung und Haftvermittler auf allen glatten Untergründen. 

Zur Herstellung von hochverschleißfesten und chemikalienbeständigen Mörteln auf Betonböden und Zementestrichen. 

Für Industrie- und Hallenböden, Werkstätten sowie Räume mit hoher mechanischer und chemischer Belastung. 

Zur Herstellung von wasserdurchlässigen Monokornmörteln. 

Zur Reparatur von Betonböden und -bauteilen. Zum Erstellen kapillarbrechender Fugenvergussmörtel im Schwimmbadbau. 

Je nach Anwendungsfall mit Sopro Quarzsanden abmischbar. 

Zur Herstellung von dünnschichtigen Kunstharz- oder Drainagemörteln in Verbindung mit Sopro EpoxiEstrichKorn bzw. Sopro DrainageEstrichKorn.

  • Wand und Boden, innen und außen
  • Verarbeitungszeit (als Bauharz): ca. 50 Minuten
  • Begehbar (als Bauharz): nach ca. 12 Stunden
  • GISCODE RE1
  • Verbrauch: 250 – 350 g/m2 als Grundierung; 170 – 210 g/m2 je mm Schichtdicke und verwendeter Sandsieblinie als Mörtelharz ca. 70 g/m²

 

 

Gefahrenhinweise Komponente A:

 

Gefahrenhinweise Komponente A:

 

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der Richtlinien 67/548/EG, 99/45/EG und nachfolgender Änderungen:
Einstufung / Symbole:
Xi Reizend
N Umweltgefährlich
R Sätze:
R36/38 Reizt die Augen und die Haut.
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Kriterien der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)“:

 

 

 

Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken

2.2. Kennzeichnungselemente

 

 

 

Achtung
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen.
Sondervorschriften:
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält:
Oxiran, Mono[(C12-14-alkyloxy)methyl]derivate
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht <= 700: Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
bisphenol F - epoxy resin: Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

 

 

Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken

 

 

Gefahrenhinweise Komponente B:

 

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG:

 

 

 

Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme:

 

 

 

Gefahr
Gefahrenhinweise:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sondervorschriften:
Keine
Enthält: Benzylalkohol
polymer mit Benzylamin und Formaldehyd, hydriert
3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin
4,4‘-Methylenbis(cyclohexylamin)
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

 

 

Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken

 

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