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BTI Powermont 140 Konstruktionskleber 1 Kartusche 310ml
Anwendungsgebiete:
Hartverklebung von schweren Materialien rund um den Baubereich und in der Industrie;
sehr gute Haftung auf allen üblichen, saugenden Bauuntergründen wie z. B. Styropor, Holz, Stein oder Gips;
gute Haftung auf Metallen und Kunststoffen, speziell PVC; Verkleben von Wandverkleidungen, Paneelen, Sockelleisten,
Dämm-, Deko- und -Akustikplatten, Kabelkanälen auf Faserzement, Porenbeton, Spanplatten,
MDF-Platten, PU-Hartschaum; Reparatureinklebung von Keramikfliesen
Eigenschaften:
Universell einsetzbar
Ohne Vorbehandlung auf allen üblichen Bauuntergründen, auch auf Styropor
Sehr haftstark
Hohe Anfangshaftung und Endfestigkeit ersetzen eine mechanische Fixierung
Umweltfreundlich
Geruchsneutral, da lösemittel- und silikonfrei
Mit wässrigen Systemen überstreichbar
Eigenversuch wird empfohlen
Hohe Anfangsklebekraft
Außer auf Stuck
Verarbeitungshinweise:
Untergründe müssen tragfähig, sauber, trocken, staub- und fettfrei sein. Mindestens einer der Untergründe sollte saugend sein. Vor der Verwendung Verträglichkeits- und Hafttest durchführen. Mit Dichtstoffpistole den Kleber als Strang oder in Punkten (mind. alle 15 cm) ausbringen. Bei Paneelenverklebung die Punkte im Eck- und Randbereich platzieren. Sofort zusammenbringen und kräftig anpressen. Eventuelle Korrekturen vor dem Festpressen durchführen. Klebekraft ist abhängig vom Anpressdruck, nicht von der Anpressdauer. Die Verklebung bei Bedarf fixieren. Nicht getrockneter Kleber kann mit Wasser entfernt werden. Vor Frost schützen.
Technische Daten
Gebinde Kartusche Farbe weiß Inhalt 310 ml Lagerfähigkeit* (ab Abfülldatum)12 MonateBasis1K-Dispersions-AcrylatHautbildungszeit ca.15 minBaustoffklasseB2Dichte1,3 g/mlBelastbarkeit24 - 48 hVerarbeitungstemperatur+5 °C bis +35 °CTemperaturbeständigkeit-20 bis +70 °C
Gefahrenhinweise:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
EUH208-Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH210-Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter
den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den
Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006.
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