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Lösemittelfreier, pigmentierter, schnell erhärtender Zweikomponenten-Reaktionsharzmörtel auf Epoxidharzbasis.
Höchste Abrieb-, Druck-, Biegezug- und Abreißfestigkeiten.
Insbesondere zur Herstellung von dünnschichtigen Spachtelschichten im Verbund und auf Trennlage sowie Gefällespachtel mit großen Dickendifferenzen.
Als Reparaturmörtel geeignet für die schnelle Reparatur von Wand- und Bodenflächen.
Gefahrenhinweise Komponente A:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)“:
Achtung, Skin Irrit. 2, Verursacht Hautreizungen.
Achtung, Skin Sens. 1, Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Achtung, Muta. 2, Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
Aquatic Chronic 3, Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Achtung
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P261 Einatmen von Dampf vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen.
Sondervorschriften:
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Enthält:Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht <=
700
2,3-Epoxypropylneodecanoat
1,3-Bis(2,3-epoxypropoxy)-2,2-dimethylpropan: Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken
Gefahrenhinweise Komponente B:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)“:
Achtung, Flam. Liq. 3, Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Achtung, Acute Tox. 4, Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gefahr, Skin Corr. 1B, Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere
Augenschäden.
Achtung, Skin Sens. 1, Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Aquatic Chronic 3, Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zünd-quellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P501 Inhalt/Behälter laut Verordnung der Entsorgung zuführen.
Sondervorschriften:
Keine
Enthält:3-aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamine
Benzylalkohol
Salicylsäure
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken
Siehe Paragraph 11 Zusatzinformation bezüglich Siliziumkristall
Die unter kristalline Kieselsäure, die ursprünglich in Form von inhalierbarem Pulver mit
spezifischen Belastungs-Grenzwerten vorliegt, stellt nach dem Anmischen mit die Zubereitung
keine Gefährdung mehr dar.