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Zementäres, trasshaltiges Spezialbindemittel zur Herstellung von Dickbett-, Ansetz- und Monokornmörteln.
Zur Herstellung von geschmeidigen, gut verarbeitbaren, sehr widerstandsfähigen und dichten Mörteln im Außen- und Innenbereich, insbesondere für die Verlegung von empfindlichen und verfärbungsgefährdeten Naturwerksteinbelägen.
Für keramische Bodenbeläge und Platten sowie Cotto und Betonwerksteine.
Mit hohem Trassanteil zur erheblichen Minderung der Gefahr von Kalkausblühungen und Verfärbungen.
Für eine noch bessere Drainagewirkung sowie die zuverlässige Ableitung des eingedrungenen Wassers empfehlen wir den Einbau der Sopro DrainageMatte.
Muss auf der Baustelle mit Sand (Körnung 0 – 4 mm) oder Estrichsand (Körnung 0 – 8 mm) angemischt werden. Die Herstellung von Drainagemörtel ist mit Edelsplitt der Körnungen 2 – 5 mm, 5 – 8 mm oder 8 –12 mm sowie mit Rundkornabsiebungen von 4 – 8 mm möglich.
Gefahrenhinweise:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der Richtlinien 67/548/EG, 99/45/EG und nachfolgender Änderungen:
Einstufung / Symbole:
Xi Reizend
R Sätze:
R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
Kriterien der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)“:
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sondervorschriften:
Keine
Enthält:
Portland Zement, Cr(VI) <2ppm
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken