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Zementärer, flexibler, wasserabweisender, trasshaltiger Fugenmörtel, CG2 WA nach DIN EN 13888, zum Verfugen von Belagsbaustoffen aus Keramik, Feinsteinzeugplatten, Beton- und Naturwerkstein sowie Glasbausteinen. Zügiges Ansteifverhalten für schwach saugende Fliesen und Platten mit einer hierauf besonders abgestimmten Einfugbarkeit sowie optimiertes Abwaschverhalten. Besonders für Balkone, Terrassen und Fußbodenheizungen geeignet. Hohe Flächenleistung durch optimales Abwaschzeitfenster. |
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* Nur Farbtöne anthrazit und schwarz. |
Gefahrenhinweise grau,sandgrau,silbergrau,steingrau
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG:
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Sicherheitshinweise:
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.
Sondervorschriften:
Keine
Enthält:
Portland Zement, Cr(VI) <2ppm
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken
Siehe Paragraph 11 Zusatzinformation bezüglich Siliziumkristall
Gefahrenhinweise betongrau:
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG:
Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.
Für die menschlichen Gesundheit und die Umwelt gefährliche physisch-chemische Auswirkungen:
Keine weiteren Risiken
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme:
Keine
Gefahrenhinweise:
Keine
Sicherheitshinweise:
Keine
Sondervorschriften:
Keine
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Das Produkt wird gemäß CLP-Verordnung 1272/2008/EG nicht als gefährlich erachtet.
Besondere Regelungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung nachfolgenden Änderungen:
Keine
2.3. Sonstige Gefahren
vPvB-Stoffe: Keine - PBT-Stoffe: Keine
Weitere Risiken:
Keine weiteren Risiken
Siehe Paragraph 11 Zusatzinformation bezüglich Siliziumkristall